Gefahrgutfahrer
Wer braucht eine ADR- Schulung ? (8.2.1.1 ADR)
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt werden und mit der bescheinigt wird, dass Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.
Gefahrgutfahrerausbildung:
Basiskurs Stück- und Schüttgut:
- Dauer: 2,5 Tage
- 20 UE Theorie und praktische Löschübung
- Prüfung 30 Fragen in 45 min
Aufbaukurs Tankwagen
- Dauer: 1,5 Tage
- 13 UE Theorie und praktische Übung
- Prüfung 24 Fragen in 45 min
Aufbaukurs Klasse 1
- Dauer: 1 Tag
- 8 UE Theorie
- Prüfung 15 Fragen in 30 min
Aufbaukurs Klasse 7
- Dauer: 1 Tag
- 8 UE Theorie
- Prüfung 15 Fragen in 30 min
Auffrischungsschulung (Fortbildung)
- Dauer: 1,5 Tage
- 12 UE Theorie
- Prüfung 15 Fragen in 30 min
Die Fortbildung kann bereits 12 Monate vor dem Ablaufdatum der ADR- Bescheinigung besucht werden, ohne Zeiteinbuße beim Gültigkeitsdatum.