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Gefahrgutbeauftragter

Wenn ein Unternehmer an der Beförderung gefährlicher Güter (§ 1 GbV) beteiligt ist, d.h.  

- wenn er gefährliche Güter verpackt oder
- verlädt oder
- befördert oder
- entlädt, empfängt, auspackt oder
- Verpackungen, Behälter, oder Fahrzeuge zur Beförderung herstellt,

und ihm nach den geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind (z.B. als Absender, Verlader, Beförderer nach §§ 17-34 GGVSEB)- dann muss er mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen (§ 3 GbV).
Das bedeutet, sobald eine kennzeichnungspflichtige Beförderung in Auftrag gegeben oder durchgeführt wird, steht das Unternehmen in der Pflicht.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten (§8 GbV) Auszug:

- Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung,
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung,
- Anzeige von Mängeln und Empfehlungen für den Unternehmer,  
- Erstellung eines Jahresberichtes für den Transport gefährlicher Güter
- Erstellung von Unfallbericht

Das Gefahrgutbüro Dr. Günther & Köhler GbR steht Ihnen als kompetenter Partner für die externe Gefahrgutbeauftragtenausbildung zur Verfügung.

Grundausbildung:

  • Allgemeiner Teil
  • Besonderer Teil Straßenverkehr (ADR)
  • Besonderer Teil Schienenverkehr (RID)
  • Besonderer Teil Seeschiffsverkehr (IMDG- Code)

Fortbildung:

  • Vorbereitungslehrgänge für die Fortbildungsprüfung der Gefahrgutbeauftragten (nach 5 Jahren)

Durch die Qualifikation unserer Mitarbeiter sind wir in den Verkehrsträgern Straße, Schiene und See anerkannt und zugelassen.

Gefahrgutbüro Günther & Köhler GbR
Bahnhofstraße 20
09244 Lichtenau

Schulungsort/Büro
Bahnhofstraße 20
09244 Lichtenau
Telefon: 037208 / 887870
E-Mail: info(at)adr-guenther.de

 
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